Erben und Schenken

Erbschaften und Schenkungen gehören zu den Bereichen, in denen Bewertung, Freibeträge und Fristen exakt abgestimmt sein müssen. Damit eine Vermögensübertragung – ob zu Lebzeiten oder im Erbfall – steuerlich richtig eingeordnet werden kann, braucht es Klarheit über die einzelnen Vermögenswerte und die geltenden Vorschriften.

Richtig Erben und Schenken

Bewertung, Freibeträge und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen

Ziel ist eine vollständig vorbereitete und fristgerechte Abwicklung – damit Sie in allen Schritten verlässlich begleitet werden und genau wissen, was erforderlich ist. Wir unterstützen Mandantinnen und Mandanten im Raum Darmstadt und Rhein-Main bei allen steuerlichen Fragen rund um Erbschaften und Schenkungen.

Wir als spezialisierte Steuerberater unterstützen Sie dabei, Vermögen rechtssicher und steuerlich sinnvoll zu übertragen und zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die korrekte Bewertung des übergehenden Vermögens sowie die Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung. Dabei prüfen wir, welche Angaben erforderlich sind, welche Freibeträge genutzt werden können und wie sich Entscheidungen steuerlich auswirken.

„Wussten Sie, dass Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können?“

Bei Schenkungen an Kinder, Enkel oder Ehepartner spielt der Zeitpunkt eine große Rolle. Werden Übertragungen frühzeitig geplant oder auf mehrere Schritte verteilt, können Freibeträge mehrfach wirken. Das kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, insbesondere bei Immobilien oder größerem Vermögen.

Steuerfuchs

Welche Aufgaben übernimmt Leps & Kunz im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Bewertung von Vermögen für Erbschaften und Schenkungen

Wir prüfen, wie Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen, Wertpapiere oder gemeinsames Familienvermögen steuerlich bewertet werden. Grundlage sind die Regelungen des Bewertungs­gesetzes, ergänzt durch Gutachten, wenn sie sinnvoll oder steuerlich vorteilhaft sind.
Sie erhalten eine Einschätzung, welche Werte angesetzt werden und wie sie sich auf die Steuer auswirken.

Nutzung von Freibeträgen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Wir prüfen, welche Freibeträge zum Einsatz kommen, wie frühere Schenkungen berücksichtigt werden und ob eine Übertragung zu Lebzeiten steuerliche Vorteile bringt.
Auch Nießbrauch, Schulden sowie stufenweise Übertragungen (vorweggenommene Erbfolge) fließen in die steuerliche Bewertung ein.

Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen

Die korrekte und vollständige Erklärung erfordert die Einordnung sämtlicher Vermögenswerte nach geltenden Vorschriften, von Immobilien bis zu Kontoguthaben und Beteiligungen.
Unsere Steuerberater bereiten alle Informationen strukturiert auf, berücksichtigen Bewertungsregeln und sorgen für eine fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt.

Begleitung bei Abstimmung und Klärung mit beteiligten Stellen

In vielen Fällen wirken Notariate, Banken, Gutachter oder mehrere Angehörige mit.
Wir koordinieren den Ablauf so, dass Unterlagen vollständig zusammenkommen und der Prozess nachvollziehbar bleibt – ohne Mehrfachabstimmungen oder unnötige Schleifen.

Sie möchten klären, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind?

Wir besprechen gemeinsam, welche Unterlagen relevant sind und wie der weitere Ablauf aussehen kann.
Kurz, strukturiert und ohne komplizierte Vorbereitung.

Häufig gestellte Fragen zu Erbschaft und Schenkung

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Erklärung?

Das hängt vollständig vom Einzelfall ab. Bei Immobilien brauchen wir in der Regel Grundbuchauszüge, Kaufpreisunterlagen oder ein Gutachten; bei Bankkonten reichen oft aktuelle Salden. Manche Fälle kommen mit sehr wenigen Dokumenten aus, bei anderen benötigen wir zusätzliche Nachweise. Wir geben Ihnen zu Beginn eine klare Liste, damit Sie nichts doppelt zusammentragen müssen.
Sehen Sie sich gerne unseren Downloadbereich an.

Wie werden Immobilien oder anderes Vermögen bewertet?

Die Bewertung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Häufig liegt der steuerliche Wert unter dem Marktpreis, manchmal ist ein Gutachten sinnvoll. Wir prüfen das im Einzelfall.

Können Sie Unterlagen prüfen, bevor eine Übertragung geplant wird?

Ja. Eine frühe Prüfung verhindert Fehler, die später nur schwer korrigierbar sind.

Wann sollte man über eine Schenkung zu Lebzeiten nachdenken?

Das hängt stark von der Vermögensstruktur ab. In vielen Fällen lohnt sich eine Schenkung, wenn Freibeträge erneut nutzbar werden sollen oder wenn die Nachfolge vorbereitet werden soll. Es gibt aber Situationen, in denen eine Schenkung zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorteile bringt oder sogar ungünstig wäre. Entscheidend ist, wie hoch die Vermögenswerte sind, welche früheren Schenkungen bereits angerechnet werden und ob Immobilien betroffen sind. Diese Fragen lassen sich im Gespräch oft schnell klären – deutlich bevor formelle Schritte notwendig werden.

Begleiten Sie auch komplexere Nachlässe?

Ja, regelmäßig. Fälle mit mehreren Immobilien, Beteiligungen, gemeinschaftlichem Vermögen oder Erbengemeinschaften gehören zu unserem Alltag. Wichtig ist nur, dass wir alle Unterlagen vollständig erhalten – den Rest strukturieren wir für Sie.

Was passiert, wenn innerhalb der letzten zehn Jahre schon Schenkungen erfolgt sind?

Dann beeinflussen sie den aktuellen Freibetrag. Leps & Kunz prüft das für Sie und berechnet den verbleibenden Spielraum.

Wenn Sie Vermögen geordnet und steuerlich korrekt übertragen möchten:

Ob einzelne Vermögenswerte oder ein kompletter Nachlass: Wir klären, was erforderlich ist und übernehmen die steuerliche Abwicklung.

Fuchs-Profilbild

Wir verfolgen auch moderne Beratungsansätze: Bei größeren Vermögen ist es manchmal günstiger nicht nur die steuerlichen Freibeträge auszunutzen, sondern auch - bei leichtem Überschreiten der Freibeträge – die günstigeren Steuersätze.