Unsere steuerlichen Leistungen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen im Überblick
Sie möchten wissen, welche Aufgaben wir bei Leps & Kunz für Sie übernehmen können und wie die Zusammenarbeit in den einzelnen Bereichen abläuft? Hier finden Sie unsere Leistungen:
Damit Ihre laufenden Pflichten verlässlich erledigt werden – Monat für Monat.
Buchführung und Lohnbuchführung
Hier finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Leistungen, die wir für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen im Raum Darmstadt und im Rhein-Main-Gebiet verlässlich erledigen. Jede Leistung hat eigene Anforderungen. Was aber immer gleichbleibt: Sie arbeiten mit festen Ansprechpartnern und klaren Abläufen.
Buchführung: Klar strukturiert und nachvollziehbar
Als Unternehmer möchten Sie, dass ihre Buchführung zuverlässig erledigt wird, ohne dass Sie im Alltag ständig nachsteuern müssen. Wir erfassen Ihre Geschäftsvorfälle, erstellen die Umsatzsteuervoranmeldung und versenden diese an das Finanzamt. Darüber hinaus erhalten Sie die betriebswirtschaftliche Auswertung, die Ihnen einen verlässlichen Überblick gibt. So bleibt der Kopf frei für Ihr Tagesgeschäft.
Was wir konkret übernehmen:
- Buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorfälle
- Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und elektronisch übermitteln
- BWA, SuSa und weitere Auswertungen bereitstellen
- Zentrale Buchhaltungsbereiche abstimmen
- Rückfragen im Monatsverlauf klären und fehlerhafte Dokumente anfordern
Wenn Sie feste Abläufe bevorzugen, legen wir einen wiederkehrenden Termin für den Monatsabschluss fest und informieren Sie, sobald alles vorliegt.
Lohnbuchführung: Pünktliche Löhne ohne Zusatzaufwand
Löhne und Gehälter müssen stimmen – für Sie, Ihre Mitarbeitenden und alle beteiligten Stellen. Wir erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen, melden Änderungen an Krankenkassen und Behörden weiter und stellen Bescheinigungen bereit. Das schafft Sicherheit im Ablauf und nimmt Ihnen organisatorische Aufgaben ab.
Wir übernehmen für Sie:
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Elektronische Meldungen an Krankenkassen und Behörden
- Bescheinigungen und Jahresmeldungen
- An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden
Viele unserer Mandanten schätzen es, dass sie offene Fragen direkt mit ihrem Ansprechpartner in unserer Kanzlei klären können. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt.
Für eine verlässliche Abwicklung Ihrer Buchführung und Lohnbuchführung
Wenn Sie feste Abläufe und klare Prozesse wünschen, richten wir die Zusammenarbeit so ein, dass sie für Ihren Betrieb gut funktioniert.
Häufige Fragen zur Buchführung und Lohnabrechnung
Wie reiche ich Belege ein?
Viele Mandanten nutzen das digitale Mandantenportal, weil die Übertragung schnell funktioniert. Wenn Sie Unterlagen lieber in Papierform abgeben, können Sie sie wie gewohnt bei uns einreichen.
Kann ich weiterhin Ordner oder Papierbelege bringen?
Ja, natürlich. Einige Mandanten arbeiten seit Jahren mit festen Ablagesystemen, und das funktioniert weiterhin gut. Wichtig ist nur, dass die Unterlagen vollständig sind.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder unklar sind?
Wir melden uns kurz bei Ihnen. Oft reicht ein schneller Hinweis oder ein fehlender Beleg, und der Monat lässt sich sauber abschließen. Wenn es wiederholt zu Lücken kommt, besprechen wir gemeinsam, wie wir die Abläufe einfacher gestalten können.
Wie oft sollte ich Belege übermitteln?
Das hängt von Ihrem Unternehmen ab. Manche überwachen ihre Belege fortlaufend digital, andere übergeben sie einmal pro Monat gesammelt. Beides ist möglich – wichtig ist nur ein Rhythmus, der für Sie gut machbar ist.
Kann ich bestimmte Bereiche der Buchführung selbst machen?
Das ist möglich. Häufig übernehmen Mandanten zum Beispiel die Vorkontierung oder interne Abstimmungen. Wir klären zu Beginn, wer welchen Schritt übernimmt, damit es später keine Doppelarbeiten oder Lücken gibt.
Bis wann benötigen Sie die Daten für die Lohnabrechnung?
Grundsätzlich bis zum 20. eines Monats.
Wie melde ich neue Mitarbeitende an?
Eine kurze Information genügt und wir senden Ihnen einen Fragenbogen zu. Anschließend übernehmen wir die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, richten die Lohnabrechnung ein und melden uns, falls noch etwas fehlt.
Was passiert, wenn sich bei Mitarbeitenden kurzfristig etwas ändert?
Geben Sie uns einfach Bescheid. Manche Änderungen können wir direkt vornehmen, bei anderen benötigen wir zusätzliche Nachweise. Wir sagen Ihnen immer, was möglich ist und was nicht.
Betreuen Sie auch kleine Betriebe oder einzelne Minijobs?
Ja. Die Größe oder Zusammensetzung Ihres Teams spielt keine Rolle. Viele kleine Betriebe aus Darmstadt und dem Rhein-Main-Gebiet arbeiten seit vielen Jahren mit uns zusammen.
Wie läuft der Kontakt im Alltag ab?
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Unterlagen und Abläufe kennen. Rückfragen klären wir telefonisch, per Nachricht oder über das Portal – je nachdem, was für Sie am besten funktioniert.
Vollständig, fristgerecht und klar strukturiert
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Der Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen bilden den formalen Abschluss eines Geschäftsjahres. Damit alle Bestandteile vollständig vorliegen und fristgerecht eingereicht werden können, sorgt Ihr fester Ansprechpartner für einen transparenten Prozess mit klar definierten Schritten.
Zum Leistungsumfang gehören:
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Einnahme-Überschuss- Rechnung
- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
- einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
- Anlagenverzeichnisse
Hinweis: Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Vor Beginn stimmen wir ab, was benötigt wird.
Sie möchten Ihren Jahresabschluss frühzeitig planen?
Wir klären, welche Unterlagen erforderlich sind, und stimmen den Zeitplan so ab, dass alles fristgerecht erledigt wird.
Häufige Fragen zum Jahresabschluss und zu den betrieblichen Steuererklärungen
Wann starten Abschluss und Steuererklärungen?
Sobald die Buchführung vollständig vorliegt. Wenn Teilbereiche noch offen sind, stimmen wir die Reihenfolge gemeinsam ab, damit der Zeitplan eingehalten wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das richtet sich nach Rechtsform, Struktur und Geschäftstätigkeit. Meistens gehören Buchführungsdaten, Verträge, Inventarlisten und bankrelevante Unterlagen dazu. Vorab erhalten Sie eine präzise Aufstellung.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das hängt vom Umfang und von eventuellen Besonderheiten im Geschäftsjahr ab. Wir geben Ihnen zu Beginn eine realistische Einschätzung, die wir im Verlauf transparent halten.
Wie werden Rückfragen abgewickelt?
Rückfragen laufen direkt über Ihre feste Ansprechperson. Viele Punkte lassen sich kurzfristig klären; bei komplexen Sachverhalten stimmen wir Details vorab strukturiert ab.
Gibt es ein Abschlussgespräch?
Wenn dies gewünscht wird oder wirtschaftliche Umstände sich verändern – auf jeden Fall. Einige Mandanten bevorzugen jedoch eine schriftliche Zusammenfassung oder die Übergabe über das Online-Portal.
Wer übermittelt die Steuererklärungen?
Die elektronischen Übermittlungen (KSt, GewSt, USt, Feststellungserklärungen) erfolgen nach Prüfung und Freigabe von Ihnen durch die Kanzlei.
Wie werden Besonderheiten berücksichtigt (z. B. Grundstücksgemeinschaften, Beteiligungen)?
Solche Punkte besprechen wir zu Beginn, damit nicht nur die notwendige Daten vollständig vorliegen, sondern entsprechende Strukturen bestmöglich steuerlich berücksichtigt werden.
Welche Fristen sind relevant?
Dies kommt auf die Steuerart und das Steuerjahr an. Für betriebliche Steuererklärungen des Jahres 2025 gilt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung bis zum 28.02.2027.
Verständlich und übersichtlich umgesetzt
Private Steuererklärung
Sie möchten Ihre jährliche private Steuererklärung einfach erledigt wissen, ohne jedes Detail selbst zu bearbeiten? Wir ordnen die Unterlagen ein, erklären die Schritte und erstellen die komplette Steuererklärung nachvollziehbar und mit Blick auf alle relevanten Fristen. Dabei bleibt der gesamte Prozess in einer Hand, damit die Abläufe für Sie übersichtlich bleiben.
Was wir für Sie übernehmen:
- Einkommensteuererklärungen
- Schenkungsteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
Gut zu wissen:
Welche Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus Ihrer persönlichen Situation. Zu Beginn erhalten Sie von uns eine klare Übersicht.
Sie möchten Ihre Steuererklärung in verlässliche Hände geben?
Wir sagen Ihnen genau, was wir benötigen, und übernehmen alles Weitere gerne für Sie.
Häufige Fragen zur privaten Steuererklärung
Welche Unterlagen werden für die Einkommensteuererklärung benötigt?
Haben Sie in den Vorjahren eine Steuererklärung erstellt? Dann benötigen wir die Erklärung und den Steuerbescheid. Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine kompakte Checkliste. Darin sehen Sie genau, was wir benötigen und welche Unterlagen Sie später einreichen sollten. Sehen Sie sich die allgemeine Checkliste gerne in unserem Downloadbereich an.
Kann ich Belege auch später nachreichen?
Sobald Sie uns die Belege einreichen, sollten diese vollständig sein. Wenn wir feststellen, dass Unterlagen fehlen, sprechen wir Sie an und Sie können uns die Unterlagen zusenden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Der Zeitraum variiert je nach Umfang. Bei einfachen Fällen geht es meist schneller, bei komplexen Situationen kann es etwas länger dauern. Sobald wir Ihre Unterlagen kennen, nennen wir Ihnen ein realistisches Zeitfenster. Die Fertigstellung einer durchschnittlichen Einkommensteuererklärung dauert rund 6 Wochen.
Werden meine Fragen während der Erstellung direkt geklärt?
Ja. Offene Punkte stimmen wir zeitnah ab, damit der Ablauf nicht verzögert wird.
Übernehmen Sie auch Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuererklärungen?
Ja. Beide Erklärungen gehören zum Leistungsumfang. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Vermögensart und persönlichen Verhältnissen.
Wann sollte ich mich bei einer Schenkung oder einem Erbfall melden?
So früh wie möglich, damit Fristen eingehalten und Werte richtig eingeordnet werden können. Bei Erbschaften hängt die Frist von der Anzeige beim Finanzamt ab.
Welche Informationen werden für eine Schenkungsteuererklärung benötigt?
In der Regel Angaben zu Vermögenswerten, Nachweisen, Bewertungsunterlagen und der Beziehung zur schenkenden Person. Im Einzelfall stimmen wir gemeinsam ab, was erforderlich ist. Sehen Sie sich gerne unsere Checkliste im Downloadbereich an.
Wie läuft die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung ab?
Nach Sichtung der Unterlagen werden Vermögenswerte eingeordnet, Freibeträge berücksichtigt und offene Fragen geklärt. Der Ablauf orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, sodass die Erklärung vollständig eingereicht werden kann.
Klären steuerlicher Sachverhalte und strukturierte Begleitung von Betriebsprüfungen
Steuerberatung
Die persönlichen Verhältnisse müssen individuell steuerlich eingeordnet, bewertet oder mit dem Finanzamt abgestimmt werden. Dazu gehört auch, Bescheide zu prüfen, Rechtsbehelfe einzulegen oder eine Betriebsprüfung zu begleiten. Wir gestalten die Abläufe dabei so, dass Fristen eingehalten und alle Informationen vollständig vorliegen.
Was hier dazugehört:
- Einordnung steuerlicher Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten
- Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfen
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und Rückfragen der Finanzverwaltung
Sie möchten steuerliche Fragen oder Bescheide sicher klären?
Wir prüfen den Sachverhalt, stimmen die nächsten Schritte ab und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – auch im Austausch mit dem Finanzamt.
Häufige Fragen zu Bescheiden, Rechtsbehelfen und Betriebsprüfungen
Wann ist es sinnvoll, einen Steuerbescheid prüfen zu lassen?
Immer dann, wenn der Bescheid von Ihren Erwartungen abweicht oder wenn unklare Positionen enthalten sind. Auch bei komplexeren Sachverhalten – z. B. Vermietung, Selbstständigkeit, Investitionen oder Erbschaften – ist eine Prüfung empfehlenswert, da Fehler nicht ungewöhnlich sind.
Wenn wir die Steuererklärung erstellen, prüfen wir die Steuerbescheide auch.
Wie läuft ein Rechtsbehelf ab?
Gegen einen strittigen Steuerbescheid wird ein begründeter Einspruch beim Finanzamt eingelegt.
Sofern das Finanzamt dem Einspruch nicht stattgibt, können weitere Schritte eingeleitet werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine steuerliche Einordnung?
Das hängt vom Anlass ab. Oft genügt der aktuelle Bescheid, relevante Verträge oder einzelne Belege. Bei Bedarf stimmen wir mit Ihnen ab, was zusätzlich sinnvoll ist.
Wie wird eine Betriebsprüfung vorbereitet?
Zunächst werden die angeforderten Unterlagen zusammengestellt und der Prüfungsumfang geklärt. Anschließend klären wir offene Punkte, damit die Prüfung strukturiert gestartet werden kann.
Bin ich bei einer Betriebsprüfung selbst anwesend?
Das ist nicht zwingend erforderlich. Viele Prüfungen laufen über Unterlagen und Rückfragen. Falls ein Gespräch sinnvoll oder vorgesehen ist, wird es gemeinsam abgestimmt.
Wie lange dauern Betriebsprüfungen üblicherweise?
Das variiert stark. Manche Prüfungen sind nach wenigen Tagen abgeschlossen, andere dauern länger – abhängig vom Prüfungsumfang, der Betriebsgröße und den Fragen des Finanzamts. Nach Sichtung der Unterlagen lässt sich eine realistische Einschätzung geben.
Übernehmen Sie auch Einsprüche gegen ältere Bescheide?
Sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist oder eine Korrekturmöglichkeit besteht, kann der Fall geprüft werden. Das hängt vom jeweiligen Bescheid und den gesetzlichen Fristen ab.
Digitale Abläufe in der Steuerkanzlei
Für Unterlagen und Auswertungen stehen selbstverständlich auch digitale Lösungen zur Verfügung, die den Ablauf übersichtlich halten. Belege können über das Mandantenportal bereitgestellt werden; Dokumente und Auswertungen lassen sich dort ebenfalls abrufen. Wer lieber mit Papier arbeitet, kann das weiterhin tun. Wir setzen digitale Prozesse so ein, dass sie die Zusammenarbeit unterstützen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen.
Sie möchten wissen, wie die digitale Zusammenarbeit bei uns funktioniert?
Wir zeigen Ihnen, welche Funktionen das Mandantenportal bietet und wie Sie Unterlagen einfach bereitstellen können – ganz ohne technische Hürden.
